Der Cannabis Socialclub Hannover e.V. ist ein eingetragener Verein nach deutschem Vereinsrecht. Grundlage ist die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 Grundgesetz. Die Gründung, Organisation und Haftung des Vereins ist in den §§ 21–79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. 
Wir haben unsere Cannabis Anbaugemeinschaft nach CanG gegründet, die Regelungen für Cannabis Anbaugemeinschaften sind seit dem 01.07.2024 in Kraft, wir stellen jetzt unseren Lizenzantrag.

Wir begrüßen Neumitglieder, die uns auf dem Weg begleiten möchten, darüber hinaus wird die Mitgliedschaft im CSC auch Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in einer unserer Anbaugemeinschaften.

Um Missverständnisse zu vermeiden noch zwei wichtige Informationen vorab:
Für alle mit einem medizinischen Anliegen:
Ein CSC und eine Anbaugemeinschaft kann keine medizinische Beratung leisten und ist keine Cannabis-Apotheke. Dafür ist die allgemeine medizinische Versorgung zuständig, auch wenn es frustrierend ist,aber da müsst Ihr Druck bei den Ärzten und Kassen machen. Der CSC Hannover hat eine Patientengruppe für den Austausch untereinander, aber für den Verein seid Ihr reguläre Konsumenten.

Wir verkaufen kein Cannabis und haben keinen Shop,
wir sind dabei, die erste(n) Anbaugemeinschaften zu gründen, (die Satzung muss erstmal genehmigt werden, damit wir unsere Lizenz(en) erhalten können, dann erst mieten-kaufen-ausrüsten wir) Danach folgt der erste Grow. Das wird dauern, denn erstmal muss das Land Niedersachsen die Behörde benennen, mit der wir uns diesbezüglich auseinandersetzen müssen. Aber bis es soweit ist unterstützen wir Dich gerne mit Rat und Tat beim Homegrow! Denn das ist momentan der einzige und schnellste Weg zu Deinem eigenem legalem Cannabis.

LEGALIZE MARIJUANA!